Motion Gugger
Der Nationalrat der Schweiz hat mit einer deutlichen Mehrheit von 141 zu 41 Stimmen eine Motion von Niklaus-Samuel Gugger (EVP/ZH) angenommen, die darauf abzielt, Autogaragen und -werkstätten in der Schweiz besser vor der Kündigung ihrer Händler- und Werkstattverträge zu schützen. Die Motion sieht vor, dass solche Verträge nicht gekündigt werden dürfen, es sei denn, die Hersteller oder Importeure können nachweisen, dass ein neues Vertriebsmodell signifikant effizienter ist. Darüber hinaus verlangt die Motion, dass sich sowohl Autohersteller und -importeure als auch Garagen nach der Einführung neuer Vertriebsmodelle an das Kartellgesetz halten müssen.
Die Befürworter der Motion argumentieren, dass eine Gesetzeslücke Garagen gegenüber Herstellern und Importeuren benachteiligt habe. Der Bundesrat hingegen lehnt die Motion ab, da er sie als weitreichenden Kontrahierungszwang ansieht, der die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit beeinträchtigen könnte. Er betont jedoch, dass das Kartellgesetz auf alle Vertriebsmodelle anwendbar ist, einschliesslich Agenturmodelle und Direktvertrieb. Die Motion wird nun dem Ständerat vorgelegt, um darüber zu beraten.