Politik

Motion «Pfister»: Ein voller Erfolg! Neue KFZ-Verordnung zum KFZ-Händlerschutz seit 1. Januar 2024 in Kraft

Um was geht es?

  • The Pfister motion aimed to strengthen the protection of car dealers and service businesses in Switzerland by shielding dealers and service providers from unfair practices by car importers and manufacturers. Specifically, the motion called for binding rules on termination protection (at least 2-year termination protection, Art. 8 KFZV) and contract structuring (e.g., allowing multi-brand distribution, Art. 7 KFZV).
  • As a result, the Federal Council converted the so-called Motor Vehicle Notice (KFZ-Bek 19) of the Competition Commission (COMCO) into a legally binding ordinance (KFZV) as of January 1, 2024.
  • This development is a great success for our Swiss garage owners: the dealer protection provisions are now binding for all courts and authorities, and your rights to termination protection, multi-brand distribution, access to diagnostic devices and tools, etc., are protected.

Dokumentation

Motion «Gugger»: Ein voller Erfolg! Kartellrechtlicher Schutz bei Agenturverträgen ist gesichert

Um was geht es?

Motion 22.3838 – Schutz echter Agenten

Die Motion 22.3838 hatte zum Ziel, (echte) Agenturverträge unter den Schutz des Kartellgesetzes und der KFZ-Verordnung (KFZV, Händlerschutzbestimmungen) zu stellen. Derzeit sind echte Agenten kartellrechtlich nicht geschützt, d.h. die Zulieferer (Importeure und Hersteller) können v.a. folgende Abreden ohne kartellrechtliche Konsequenzen treffen:

  • Kündigungsmodalitäten nach OR: i.d.R. 2 Monate (→ zum Vergleich: Unter der KFZV gilt ein Kündigungsschutz von 2 Jahren!)
  • Vereinheitlichung der Endverkaufspreise für die Schweizer Endkunden (→ Verstärkung der Hochpreisinsel Schweiz-Problematik)
  • Verbot von Parallelimporten
  • Verbot von Mehrmarkenvertrieben

Es sollen nun also auch echte Agenten vom Kartellgesetz und der KFZV erfasst werden. Dies wollte der Motionär damit erreichen, dass der Zulieferer vor Einführung eines Agenturmodells nicht mehr einseitig die Bedingungen diktieren kann: Er muss gegenüber dem Händler beweisen, dass der echte Agenturvertrag effizienter ist als das klassische Vertriebsmodell. Damit wird eine faire Vertriebsumstellung gewährleistet. Die mit der Motion geforderten Änderungen im Kartellgesetz sollen also die Position der Schweizer KFZ-Händler gegenüber ihren marktmächtigen Zulieferern stärken.


Erfolg im Ständerat und kartellrechtliche Reform

Am 19. März 2025 hat der Ständerat die Motion Gugger mit 35:6 Stimmen angenommen, womit ein wichtiger Schritt zum besseren Schutz der Schweizer Autohändler erfolgt ist. Parallel dazu schreitet die Teilrevision des Kartellgesetzes (Kartellgesetzrevision (2023)) weiter voran. Diese Revision des Kartellgesetzes könnte zum Anlass genommen werden, die Forderungen der Motion bereits umzusetzen.

Parlamentarische Debatte

  • Parlamentarische Debatte:
    • Nationalrat: Annahme der Motion mit 141 zu 41 Stimmen am 28. Februar 2024 (Link Ergebnisse)
    • Ständerat: Annahme der Motion am 19. März 2025 35:6 Stimmen bei einer Enthaltung (Ergebnisse)
  • Motionstext: Link zum Motionstext
  • Stellungnahme Bundesrat: Link zur Stellungnahme
  • Aktueller Stand: An den Bundesrat überwiesen.

Das Schweizer Parlament hat mit dieser politischen Debatte gezeigt, dass es sich für den inländischen KFZ-Handel einsetzt. Damit ist ein weiterer wesentlicher Schritt zum Schweizer Händlerschutz und zugunsten der Schweizer Wettbewerbs getan worden

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