Politik

Motion «Pfister»: Ein voller Erfolg! Neue KFZ-Verordnung zum KFZ-Händlerschutz seit 1. Januar 2024 in Kraft

Um was geht es?

  • Die Motion Pfister zielte darauf ab, den Schutz von KFZ-Händlern und -Servicebetrieben in der Schweiz zu stärken, indem Händler und Servicebetriebe vor unfairen Praktiken der KFZ-Importeure und Hersteller geschützt werden. Konkret forderte der Motionär verbindliche Regeln für den Kündigungsschutz (mind. 2-jähriger Kündigungsschutz, Art. 8 KFZV) und die Vertragsgestaltung (z.B. Gestattung des Mehrmarkenvertriebs, Art. 7 KFZV).
  • Infolgedessen überführte der Bundesrat die sog. KFZ-Bekanntmachung (KFZ-Bek 19) der Wettbewerbskommission (WEKO) per 1. Januar 2024 in eine rechtsverbindliche Verordnung (KFZV).
  • Für unsere Schweizer Garagisten ist diese Neuerung ein grosser Erfolg: Die Händlerschutzbestimmungen sind nun für alle Gerichte und Behörden verbindlich und Ihre Ansprüche auf Kündigungsschutz, Mehrmarkenvertrieb, auf Diagnosegeräte und Werkzeuge, etc. sind geschützt.

Dokumentation

Motion «Gugger»: Kartellrechtlicher Schutz bei Agenturverträgen

Um was geht es?

Die Motion 22.3838 hat zum Ziel, (echte) Agenturverträge unter den Schutz des Kartellgesetzes und der KFZV (Händlerschutzbestimmungen zu stellen. Derzeit sind nämlich echte Agenten nicht geschützt, d.h. die Zulieferer (Importeure und Hersteller) können v.a. folgende Abreden ohne kartellrechtliche Konsequenzen treffen:

  • Kündigungsmodalitäten nach OR: i.d.R. 2 Monate (-> zum Vergleich: Unter der KFZV gilt ein Kündigungsschutz von 2 Jahren!)
  • Vereinheitlichung Endverkaufspreise für die Schweizer Endkunden (-> Verstärkung Hochpreisinsel Schweiz-Problematik);
  • Verbot von Parallelimporten;
  • Verbot von Mehrmarkenvertrieben;
  • Etc.

Es sollen also auch echte Agenten vom Händlerschutz (KFZV) und vom Kartellgesetz erfasst werden. Dies möchte der Motionär damit erreichen, dass der Zulieferer vor Einführung


Parlamentarische Debatte

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