Revision Kartellrecht
Revision Kartellrecht
Am 24. Mai 2023 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes, um dessen Wirksamkeit zu verbessern und drei parlamentarische Vorstösse umzusetzen. Kernpunkt dieser Revision ist die Modernisierung der schweizerischen Zusammenschlusskontrolle durch den Wechsel zum Significant Impediment to Effective Competition-Test (SIEC-Test). Dadurch wird der Prüfstandard bei Unternehmenszusammenschlüssen an internationale Standards angepasst. Zusätzlich zur Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle wird das Kartellzivilrecht gestärkt und das Widerspruchsverfahren verbessert. Die umgesetzten Forderungen der Motionen zur Verbesserung der Situation von KMU, zur Berücksichtigung qualitativer und quantitativer Kriterien bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von Wettbewerbsabreden sowie zum Wahren des Untersuchungsgrundsatzes ohne Beweislastumkehr sind ebenfalls Teil der Revision.
Eine Reform der Wettbewerbsbehörden ist jedoch nicht in dieser Teilrevision enthalten. Der Bundesrat beschloss am 17. März 2023, die Institutionenreform separat von der laufenden Teilrevision des Kartellgesetzes anzugehen. Zu diesem Zweck wurde eine Expertenkommission eingesetzt, die bis Ende 2023 verschiedene Optionen bewerten und eine breite Palette von Interessengruppen anhören wird.