BMW Verfahren
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung gegen BMW eingeleitet, um festzustellen, ob das Unternehmen möglicherweise gegen das Kartellgesetz verstossen hat. Grund dafür ist der Vorwurf einer Garage, die über Jahrzehnte BMW-Fahrzeuge verkauft und gewartet hat. Die Garage behauptet, dass BMW sie zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst und dann unerwartet die Zusammenarbeit ohne angemessene Übergangslösung beendet hat. Die Garage ist nun abhängig von der Geschäftsbeziehung mit BMW, um die getätigten Investitionen zu amortisieren. Die WEKO wird prüfen, ob BMW über eine relative Marktmacht verfügt und sich möglicherweise missbräuchlich verhalten hat. Dabei gilt für BMW die Unschuldsvermutung.