KFZ-Revue 24 – Nr. 3: 15 Millionen Euro Geldbusse für Peugeot für einen Marktmachtmissbrauch im KFZ-Sektor
Der dritte Beitrag unseres Jahresrückblicks «KFZ-Revue 24» widmet sich einem wegweisenden Entscheid aus Österreich: Das Kartellgericht verhängte im September 2024 gegen Peugeot eine Geldbusse von 15 Millionen Euro wegen des Missbrauchs von Marktmacht.
Ergebnis:
Das österreichische Kartellgericht verhängte eine Geldbusse von 15 Millionen Euro gegen Peugeot wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Zeitraum von 2017 bis 2021.
Hintergrund:
Dem Verfahren vor dem österreichischen Kartellgericht auf Antrag der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörden ging ein Verfahreneines Kfz-Handels- und Servicebetriebs gegen die österreichische Generalimporteurin für Neufahrzeuge und Originalersatzteile der Marke Peugeot voraus.
Im Jahr 2020 hatte das Kartellgericht festgestellt, dass Peugeot gegen das Verbot des Marktmissbrauchs verstossen hatte, und verpflichtete das Unternehmen, die rechtswidrigen Praktiken unverzüglich einzustellen. Gegen den Entscheid des Kartellgerichts, erhob Peugeot Rekurs an das Kartellobergericht .
Das Kartellobergericht gab dem Rekurs teilweise statt, bestätigte jedoch die Entscheidung in den wesentlichen Punkten. Zudem setzte es Peugeot eine Frist von drei Monaten, um die rechtswidrigen Praktiken einzustellen.
Im Juni 2023 stellte die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde Antrag auf eine Geldbusse von 15 Millionen Euro auf Grundlage der im Individualverfahren festgestellten Verstösse.
Verstösse gegen Kartellgesetz
Verstösse beim Neuwagenvertrieb:
- Koppelung von Prämienzahlungen. Peugeot verknüpfte Prämienzahlungen der Händler mit dem bestehenden System von Kundenzufriedenheitsumfragen, was gegen das Kartellgesetz verstiess.
- Reduktion von Händlermargen durch unrealistische Verkaufsziele. Peugeot setzte bewusst überhöhte Verkaufsziele fest, die die allgemeine Marktentwicklung überschritten. Dies, obwohl die Verkaufsziele für Vorjahre im vertraglich vorgesehenen Sachverständigen Schiedsverfahren herabgesetzt wurden.
- Missbräuchlich niedrige Endkundenpreise. Peugeot betrieb Händlerbetriebe, die wirtschaftlich von der Marke kontrolliert wurden und von Peugeot missbräuchlich niedrige Abgabepreise erhielten. Verluste dieser Betriebe wurden von Peugeot gedeckt, während unabhängige Händler mit höheren Einkaufspreisen und weniger vorteilhaften Rabatten benachteiligt wurden, sodass sie nicht konkurrenzfähig bleiben konnten.
Verstösse beim Werkstätten-Betrieb:
Aufwändige Kontrollsysteme bei Garantie- und Gewährleistungsarbeiten. Peugeot verpflichtete Werkstätten, Garantie- und Gewährleistungsarbeiten unter von Peugeot gestellten Bedingungen durchzuführen. Insbesondere das aufwändige Kontrollsystem machte diese Arbeiten für unabhängige Händler wirtschaftlich unrentabel.
Nicht kostendeckende Vergütung. Peugeot setzte für Garantie- und Gewährleistungsaufträge Stundensätze sowie Rückvergütungen für Ersatzteile fest, die für unabhängige Händler nicht kostendeckend waren.
Weitere Verstösse:
Peugeot verstiess zudem gegen das Kartellgesetz, indem es die Kosten für Mystery Shopping, Mystery Leads und Standardkriterien-Audits auf unabhängige Händler abwälzte. Dies geschah insbesondere durch die Einbeziehung dieser Kosten in die Berechnung der Schulungspauschale.